AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Netzfenster, Dipl.-Ing. Michael Riehemann
Siegburger Str. 3 ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​Weidenstrasse 21
40591 Düsseldorf ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​49080 Osnabrück

1. G E L T U N G

  1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer allgemeinen Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für die weitere Geschäftsverbindung. Sind unsere Bedingungen geändert, so gelten sie ab dem Zeitpunkt, in dem sie dem Käufer erstmals zugegangen sind.



2. A N G E B O T  U N D  V E R T R A G S A B S C H L U S S

  1. Die Angebote von Netzfenster, Michael Riehemann sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Verkaufsangestellten von Netzfenster, Michael Riehemann sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausreichen. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit in einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, insbesondere nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.

  2. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist bindend. Wir sind berechtigt, das dann liegende Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Bei Überschreitung des Kreditlimits des Kunden sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden. Eine Rechnungserteilung steht der schriftlichen Bestätigung gleich.

  3. Wir verweisen beim Kauf unserer Produkte auf die gesetzlich gültigen Ausfuhr- und Exportbestimmungen.


3. P R E I S E

  1. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab unserem Sitz ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Kunden zu versichern.

  2. Zahlungen für Dienstleistungen haben sofort nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu erfolgen.

  3. Zahlungen für Hardware werden bei Lieferung rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge fällig.

  4. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.

  5. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe von derzeit 12% p.a. zu zahlen.

  6. Tritt beim Käufer eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, insbesondere bei Wechsel- oder Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Leistungen, schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen, unsere Leistungen bis zur Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauskasse oder Sicherheitsleistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.

  7. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.


4. L I E F E R Z E I T

  1. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

  2. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind anzugeben. Wir sind bemüht, die verbindlich vereinbarten oder unverbindlich genannten Liefertermine/Lieferfristen pünktlich einzuhalten. Die Lieferfrist/der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zum Ablauf dem Käufer die sofortige Lieferbereitschaft mitgeteilt worden ist.

  3. Im Falle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände - z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Mangel an Arbeitskräften, Material, Energie, Transportmöglichkeiten, behördliche Eingriffe u.s.w., auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert sind, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Liefern wir nicht nach Ablauf der um angemessene Zeit verlängerten Lieferfrist, so kann der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser vom Vertrag zurücktreten.

  4. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.

  5. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Käufer berechtigt - sofern ihm aus der Verspätung ein Schaden entstanden ist - eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1% für jede Woche vollendeten Verzug, im ganzen aber höchstens 10% vom Werte desjenigen Teiles der Lieferungen oder Leistungen zu verlangen, die infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden können.

  6. Entschädigungsansprüche des Kunden, die über die in vorstehender Ziffer genannte Grenze in Höhe von 10% hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Leistungen, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haften.

  7. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.



5. G E F A H R E N Ü B E R G A N G

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde. Eine eventuelle Übernahme der Frachtkosten durch die Netzfenster, Michael Riehemann hat keinerlei Einfluß auf den Gefahrenübergang.

  2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung gilt als selbständige Leistung.

  3. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 24 Stunden nach Warenerhalt Netzfenster, Michael Riehemann schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.


6. E I G E N T U M S V O R B E H A L T

  1. Alle unsere Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für Netzfenster, Michael Riehemann als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne Netzfenster, Michael Riehemann zu verpflichten. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck erst bei dessen Einlösung und damit vollständiger Gutschrift auf unserem Konto.

  2. Vorher ist die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.

  3. Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus § 455 BGB geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderung des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen.

  4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teils dieser freigeben.

  5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.


7. G E W Ä H R L E I S T U N G

  1. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 6 Monate ab Rechnungsdatum. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern, neu zu liefern oder den Kauf rückgängig zu machen. Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile gewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen genügen, sind wir von jeglicher Gewährleistung entbunden. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung gewährleisten wir in der gleichen Weise wie für den Liefergegenstand. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.

  2. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, daß der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung anzeigt. Die Kaufleute treffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt. Reparaturen werden ausschließlich zu den zusätzlich gültigen Servicebedingungen von Netzfenster, Michael Riehemann angenommen.

  3. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Verweigert der Käufer dies, sind wir von der Gewährleistung befreit.

  4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.

  5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

  6. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.

  7. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Verschleißteile wie Farbbänder, Druckköpfe, Typenräder, Toner etc.

  8. Gewährleistungsansprüche gegen Netzfenster, Michael Riehemann stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.


8. S C H A D E N E R S A T Z

  1. Schadenersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Leistungsverzug, anfänglichem Unvermögen, zu vertretender Unmöglichkeit und bei Personenschäden oder Schaden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz.

  2. Wird uns die obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit folgender Maßgabe: Ist die Unmöglichkeit auf unser Verschulden zurückzuführen, so ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch auf 10% des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung oder Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Schadenersatzansprüche des Kunden, die über die genannte Grenze von 10% hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  3. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren und/oder Folgeschäden. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens beschränkt. Dies gilt nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  4. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, daß die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

  5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.


9. E R F Ü L L U N G S O R T ,
G E R I C H T S S T A N D  U N D  R E C H T S O R D N U N G

  1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Leistung/Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand Mettmann vereinbart, mit der Maßgabe, daß wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Kunden zu klagen.

  2. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenhaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Kunden nicht.


10. S O F T W A R E

  1. Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger (z.B. Diskette) beiliegenden und/oder auf diesem enthaltenen Lizenz- oder sonstigen Bedingungen des Herstellers. Der Käufer erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Dem Käufer, der die Bedingungen des Herstellers nicht anerkennen will, steht das Recht zur Rückgabe des versiegelten Datenträgers zu, das innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Software schriftlich auszuüben ist.

  2. Dem Käufer ist bekannt, dass auch nach Anwendung modernster Technik Programme mit Fehlern behaftet sein können. Für Softwarefehler von Drittherstellern bzw. Standartsoftware (z.B. MS-Office) haftet Netzfenster, Michael Riehemann ausdrücklich nicht.

  3. Für von Netzfenster, Michael Riehemann erstellte Individualsoftware haftet Netzfenster, Michael Riehemann im Rahmen des jeweiligen Softwareerstellungsvertrages.


11. S O N S T I G E  V E R E I N B A R U N G E N

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

  2. Der Kunde ist damit einverstanden, daß wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.


12. I N T E R N E T

Der Internet-Vertrags-Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der im Internet allgemein üblichen Verhaltensmaßregeln ("Netiquette"). Bei missbräuchlicher Nutzung des Accounts ist Netzfenster, Michael Riehemann zur sofortigen Sperrung des Accounts sowie zur außerordentlichen Vertragskündigung berechtigt.

Soweit Daten an Netzfenster, Michael Riehemann oder die Server von Netzfenster, Michael Riehemann- gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde selbständig und unabhängig von der Infrastruktur von Netzfenster, Michael Riehemann eigene Sicherheitskopien her, auch wenn es sich dabei um Backupserver oder vergleichbare Systeme handelt. Im Fall eines eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals und bei Bedarf auch mehrfach unentgeltlich und unter Verzicht auf Schadensersatzforderungen  (siehe dazu auchOLG Hamm, Az. 13 U 133/03) auf den Server von Netzfenster übertragen.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ (info@netzfenster.de)

Letzes Update ( Freitag, 08. Januar 2016 )